AGB

1. Allgemeines


1.1 Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gelten für alle Reparaturen, Revisionen und Inspektionen sowie damit in Zusammenhang stehende Nebenleistungen (nachstehend „Instandsetzungen―) ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftragsgebers (nachstehend „Kunde―) sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer (nachstehend „EAS―) schriftlich bestätigt werden.


1.2 Alle Vertragsabreden sollen aus Beweisgründen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen, wobei ein Versand per Email oder Fax, in den Fällen der Ziffer 3.1 auch per SMS ausreicht.


1.3 Anbieter und Vertragspartner aller angebotenen Leistungen ist die


Easy Auto Service GmbH

Widdersdorfer Straße 188

50825 Köln


2. Vertragsabschluss und -erfüllung


2.1 Auf Grundlage der von EAS im Internet oder telefonisch abgefragten notwendigen Angaben des Kunden erstellt EAS ein individuelles Angebot und wird dies dem Kunden mitsamt Terminvorschlag innerhalb des vom Kunden gewünschten Zeitrahmens auf elektronischem Wege an dessen angegebene E-Mail-Adresse übersandt. Ein Werkvertrag über die angebotenen Leistungen kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen und den genannten Terminvorschlag in Textform (§ 126 b BGB) z.B. bestätigt (Angebotsannahme).


2.2 Das Angebot muss zwei volle Arbeitstage vor dem vorgeschlagenen Instandsetzungstermin angenommen werden.


2.3 Mit Fertigstellung der Instandsetzung in der Werkstatt ist der Vertrag seitens EAS vollständig erfüllt. Bei der ohne zusätzliche Kosten erfolgenden Rückbringung des Instandsetzungsgegenstandes (nachstehend „Kraftfahrzeug―) handelt es sich um ein reines Serviceangebot von EAS. Grundsätzlich ist eine Abholung immer möglich.


3. Nachträgliche Erweiterung des Vertragsgegenstandes


3.1 Stellt sich nach Beginn der Durchführung der Arbeiten durch EAS ein weitergehender Reparaturbedarf heraus, ist EAS verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren und ggfls. dessen Zustimmung zur Durchführung der weiteren Arbeiten einzuholen. Dies erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2.1. per E-Mail, in der nach Möglichkeit die Kosten der weiteren Ersatzteile und des voraussichtlich anfallenden Arbeitsaufwandes beziffert werden. Der Kunde wird parallel auch telefonisch unter der angegebenen Nummer kontaktiert. Sofern er telefonisch angibt, derzeit keinen Zugriff auf seine E-Mails zu haben, kann eine weitergehende Beauftragung im Interesse einer zügigen Bearbeitung auch telefonisch oder SMS erteilt werden. Lehnt der Kunde die Auftragserweiterung ab, ist EAS berechtigt, nach ihrer Wahl den Vertrag zu kündigen und den Ersatz der bisherigen Aufwendungen gemäß Ziffer 3.2. zu verlangen oder die Vertragsleistungen ohne den erweiterten Vertragsumfang auf Verantwortung des Kunden unter Ausschluss einer Gewährleistung fortzuführen.


3.2 Kündigt EAS den Vertrag wegen Ablehnung der Auftragserweiterung, hat EAS Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die bisher durchgeführten Arbeiten, die bereits bestellten oder beschafften Ersatzteile (unter deren Herausgabe an den Auftraggeber), sowie auf einen durch EAS angemessen gemäß § 315 BGB zu bestimmenden Gewinnanteil.


4. Abholung/Rückbringung/Rücktrittsrecht


4.1 Der Kunde ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug am vereinbarten Termin mitsamt Schlüssel, Fahrzeugpapieren und Serviceheft und Versicherungsnachweis am vereinbarten Abholort vorzuhalten. Durch Übergabe des Kraftfahrzeugs willigt der Kunde in die Nutzung zwecks Verbringung in die Werkstatt und/oder Probefahrten ein. Ferner willigt er durch die Übergabe in die Durchführung der Instandsetzungsdienstleistung vor Ablauf eines möglichen Widerrufsrechts ein (vgl. § 312d Abs. 3 BGB).


4.2 Das Kraftfahrzeug ist frei von persönlichen oder sonstigen Wertgegenständen zu übergeben. Sollten sich solche dennoch in dem Fahrzeug befinden, wird dafür keine Haftung übernommen.


4.3 Es werden grundsätzlich nur Kraftfahrzeuge in Empfang genommen, für die eine Straßenverkehrszulassung besteht und für die keine Betriebsverbote oder –be-schränkungen – etwa wegen Mängel oder überfälliger Hauptuntersuchung – bestehen und für die weiter eine Haftpflichtversicherung besteht und durch Vorlage der Versicherungsbestätigung nachgewiesen wird.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, das Kraftfahrzeug nach Instandsetzung am vereinbarten Ort während des vereinbarten Zeitrahmens in Empfang zu nehmen.


4.5 Kann ein Termin von einer Seite nicht eingehalten werden, ist die Gegenseite hierüber unverzüglich zu informieren. Die Geltendmachung von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen bleibt vorbehalten (vgl. auch Ziffer 8.3).


4.6 Kommt der Kunde seiner Verpflichtung nach Ziffer 4.1 nicht nach, kann EAS vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises als entgangenen Gewinn und unnütz aufgewandte Kosten verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn EAS einen höheren Schaden oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.


5. Ausführung der Instandsetzung – Vertragserfüllung


5.1 Die Instandsetzung wird unter Berücksichtigung der bei Auftragserteilung festgelegten Arbeiten unter Beachtung der Vorgaben der jeweiligen Fahrzeughersteller sach- und fachgerecht durchgeführt.


5.2 Die Ausführung der Instandsetzungen erfolgt ausschließlich durch beauftragte Subunternehmer (Meisterbetriebe). Sofern bei Auftragserteilung nicht schriftlich etwas abweichendes vereinbart wurde, ist EAS bei jeder Beauftragung frei in der Wahl des Subunternehmers.


5.3 Die Fahrzeugreinigung beinhaltet eine äußere Fahrzeugwäsche in dem Umfang      eines Standardprogramms einer Waschanlage (maschinelle Bürstenreinigung nass mit anschließender Heißgebläsetrocknung) und eine Innenraumreinigung, welche das Absaugen der Sitzflächen, Fußräume, -matten und Ablageflächen beinhaltet. Bei grober Verschmutzung wie z. B. verursacht durch Hundehaare oder Speise- bzw. Getränkereste kann eine vollständige Reinigung nicht gewährleistet werden.


5.4 Eine Wertverrechnung von Altteilen erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Altteile gehen in das Eigentum von EAS über, wenn nicht bei Auftragserteilung ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.


6. Fristen


6.1 Soweit für die Durchführung der Arbeiten Fristen verbindlich vereinbart wurden, verlängern sich diese angemessen für den Fall der höheren Gewalt, Streik, Personalausfällen im Betrieb von EAS oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von EAS liegen, insbesondere auch darauf, dass die Arbeiten umfangreicher sind, als zunächst angenommen wurde oder durch nicht von EAS zu vertretende Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Ersatzteilen. Der Kunde ist über die Verzögerung unverzüglich zu informieren.


6.2 Kommt EAS in Verzug, kann der Kunde — sofern er glaubhaft macht, dass ihm aus der Verspätung Schaden erwachsen ist— eine Verzugsentschädigung für jede vollendete Woche der Verspätung von 0,5 % bis zur Höhe von im Ganzen 5 % vom Wert der nicht rechtzeitig ausgeführten Instandsetzungen verlangen.


6.3 Im Übrigen bleibt das Recht des Kunden zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Nachfrist unberührt.


6.4 Anderweitige und weitergehende Ansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Instandsetzungen, auch nach Ablauf einer EAS gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.


7. Aufbewahrung und Versand übernommener Instandsetzungsgegenstände


7.1 Für Beschädigung oder Untergang übernommener Instandsetzungsgegenstände haftet der Auftragnehmer mit der gleichen Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.


7.2 Übernommene Gegenstände werden nach Ihrer Instandsetzung an den Kunden auf Kosten der EAS aber auf Gefahr des Kunden zurückgesandt. EAS stellt jedoch sicher, dass jeweils eine ausreichende (Betriebshaftpflicht-)Versicherung besteht und der Transporteuer/Fahrer rechtlich und tatsächlich geeignet ist.


7.3 Verzögert sich die Versendung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Umstandes oder erfolgt die Versendung auf Wunsch des Kunden zu einem späteren als dem vereinbarten Zeitpunkt oder verletzt der Kunde seine Pflicht nach Ziffer 4.3, so gehen die Gefahr und die Kostentragungslast vollständig auf den Kunden über.


7.4 Sofern statt der Versendung Abholung vereinbart ist, sind Kraftfahrzeuge innerhalb von 3 Werktagen abzuholen.


8. Abnahme


8.1 Anlässlich des verbindlich vereinbarten Fertigstellungs- bzw. Rückbringungstermins (vgl. Ziffer 4.4) ist die Abnahme durch den Kunden unverzüglich durchzuführen. Die Abnahme gilt als erfolgt, sobald der Kunde das Kraftfahrzeug in Benutzung genommen hat. Der Kunde kann auf eine Besichtigung und Prüfung des Gegenstandes und der durchgeführten Arbeiten verzichten und die Abnahme mündlich oder schriftlich erklären.


8.2 Verweigert der Kunde die Abnahme ausdrücklich, gilt sie nach einmaliger Mahnung mit einer Nachfristsetzung von einer Woche als ordnungsgemäß erfolgt, wenn der Auftragnehmer hierauf bei der Nachfristsetzung ausdrücklich hingewiesen hat. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur vorbehalten.


8.3 Findet die Annahme des Kraftfahrzeug aufgrund eines vom Kunden zu vertretenen Umstandes zum verbindlich vereinbarten Rückführungstermin (vgl. Ziffer 4.4) nicht statt oder erfolgt die Abnahme eines Kraftfahrzeuges nicht zu der Zeit, für das Abholung vereinbart worden ist (vgl. Ziffer 7.4) ist EAS berechtigt, angemessene Stand- oder Lagergebühren zu berechnen und nach ihrem Ermessen den Gegenstand an einem dritten Ort abzustellen oder zu lagern.


9. Preise


9.1 Der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers ist ohne Abzüge fällig mit Abnahme der beauftragten Arbeiten. Abweichende Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden.


9.2 Die im ersten Angebot von EAS mitgeteilten Preise verstehen sich als Pauschalpreise. Der Kunde ist aber verpflichtet, gegebenenfalls anfallenden Mehraufwand auch dann zu entrichten, wenn er den Pauschalpreis um nicht mehr als 20 % übersteigt. EAS ist bemüht, aber nicht verpflichtet, den Kunden vorab telefonisch hierüber zu informieren.


10. Zahlungsbedingungen


10.1 Zahlungen an EAS erfolgen nach Wahl des Kunden ausschließlich durch Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren) oder durch Abbuchung von einer Kreditkarte. Die Zahlung erfolgt durch Einziehung spätestens im Zeitpunkt der Abnahme. Eine Einziehung des Vergütungsanspruchs kann schon vorher erfolgen, um die Deckung der Karte sicherzustellen.


10.2 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie Aufrechnungen mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. EAS ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden. Sofern Zahlung der vereinbarten Vergütung bereits vor Fälligkeit erfolgt ist und der Kunde bei oder unmittelbar nach der Abnahme die Beseitigung eines Mangels verlangt, wird EAS dem Kunde angemessene Sicherheit – in der Regel in Höhe des das doppelten der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten stellen. Die Sicherheit ist unverzüglich nach der Nacherfüllung herauszugeben.


10.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller anderen Rechte von EAS – ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem Basiszinsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu zahlen, soweit EAS nicht einen höheren Schaden nachweist.


10.4 Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages für die durchgeführten Arbeiten verbleibt das Eigentum an den eingebauten Teilen und Aggregaten bei EAS oder deren Subunternehmer, sofern sie nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind. Der Einbau erfolgt insoweit nur vorläufig. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Sicherung aller Forderungen aus dem abgeschlossenen Vertrag oder sonstigen Ansprüchen von EAS gegenüber dem Kunden aus früheren Verträgen bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen von EAS zzgl. eines Sicherheitsaufschlages von 10 % zur Abdeckung von Verwertungsrisiken. Hat EAS mehr als einen Gegenstand in Besitz, ist sie verpflichtet, Gegenstände, die zur Forderungssicherung nicht benötigt werden, nach ihrer pflichtgemäßen Auswahl unter Berücksichtigung der Belange des Kunden freizugeben und dem Kunden zur Abholung bereitzustellen.


10.5 In gleicher Weise kann EAS für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ein Zurückbehaltungs- und Werkunternehmerpfandrecht an dem oder den instandgesetzten oder gewarteten Auftragsgegenstandes des Kunden ausüben. Hat EAS die Zahlung der Vergütung drei Mal erfolglos angemahnt, ist sie berechtigt, den oder die bearbeiteten Gegenstände nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen freihändig zu verwerten. In der letzten Mahnung muss die Verwertung angedroht worden sein.


11. Mängelansprüche


11.1 Mängel der Arbeiten, die nachweislich auf Fehler des verwendeten Materials oder auf nicht einwandfreie Arbeit zurückzuführen sind, werden nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen durch Nacherfüllung beseitigt:

a) Mängel müssen dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich angezeigt werden; erkennbare Mängel jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Abnahme.

b) Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Abnahme. Verzögert sich die Abnahme durch Umstände, die der EAS nicht zu vertreten hat, um mehr als l4 Tage, so verkürzt sich die Gewährleistung für die Dauer der Verzögerung.

c) Zur Nacherfüllung hat der der Kunde EAS die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese, so ist EAS von der Pflicht zur Nacherfüllung befreit.

d) Wenn EAS erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, die Nachbesserung verweigert wird oder nicht zur Mängelbeseitigung führt und dem Kunden eine weitere Nachbesserung nicht zugemutet werden kann, so hat der Kunde das Recht, die Vergütung durch Erklärung gegenüber EAS zu mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

e) Die Mängelansprüche erlöschen, wenn der Gegenstand der Arbeit durch unsachgemäße Behandlung gelitten hat oder wenn an ihm Änderungen oder Reparaturen, ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen worden sind und die Änderungen oder Reparaturen zu dem Mangel geführt haben.

f) Die in Erfüllung dieser Mängelansprüche ersetzten Teile gehen mit dem Ausbau in das Eigentum von EAS über.

g) Für die Nacherfüllung haftet EAS im gleichen Umfang wie für die ursprünglichen Arbeiten, und zwar bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Mängelansprüche für die ursprünglichen Arbeiten.


11.2 Weitere Ansprüche des Kunden gegen EAS aufgrund mangelhafter Arbeiten sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn. Dies gilt nicht, soweit bei Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Ansprüche des Kunden aufgrund von Schäden, die am Gegenstand der Arbeiten selbst entstanden sind, richten sich nach Ziffer 12.


12. Haftung


Soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, haften EAS und ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt:

a) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

b) Die Haftung für Sachschäden ist auf 150.000,— EUR je Schadensereignis und 300.000,— EUR insgesamt beschränkt.

c) Die Haftung für Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung unter b) und der Haftungsausschluss unter c) gelten nicht, soweit bei Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften für vertragstypisch vorhersehbare Schäden zwingend gehaftet wird.


13. Widerrufsbelehrung


13.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

Easy Auto Service GmbH

Widdersdorfer Straße 188

50825 Köln

Telefaxnummer: 0221-5400-111

E-Mail Adresse: This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.


13.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei Verträgen über Dienstleistungen ist dies aber nur der Fall, wenn Sie dem Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt haben. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


13.2 Besondere Hinweise


Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.


- Ende der Widerrufsbelehrung-

 

14. Speicherung des Vertragstexts


Bei einem Vertragsschluss mittels E-Mail nach Ziffer 2.1 wird der Emailverkehr, der die vertraglichen Bedingungen enthält, bei uns nicht in der Form gespeichert, dass er nach Abschluss des Beauftragungsvorgangs auf der Website abgerufen werden könnte. Sie können die an Sie übersandte E-Mail mit dem Vertragsangebot aber speichern und ausdrucken.


15. Datenschutzhinweis


Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung, insbesondere bei der Erhebung, Speicherung und Übermittlung Ihrer personen- und kraftfahrzeugbezogenen Daten, beachtet EAS die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Die zur Bestellabwicklung notwendigen Daten werden bei EAS gespeichert und ausschließlich im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang an von EAS beauftragte Vertrags- oder Dienstleistungsunternehmen (z.B. Werkstätten, Ersatzteillieferanten, Transporteure) weitergegeben. Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen kann EAS zur Bonitätsprüfung und Adressvalidierung ggf. einen Wahrscheinlichkeitswert für ein bestimmtes zukünftiges Verhalten des Kunden unter Zugrundelegung eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Verfahrens (Scoring) von durch EAS beauftragten Dienstleistungsunternehmen, wie z.B. der örtlichen SCHUFA, abrufen und hierzu insbesondere Ihre Anschriftendaten nutzen. Für eigene und fremde Marketingzwecke wird EAS Ihre personenbezogenen Daten nur erheben, verarbeiten und an Dritte weitergegeben, soweit dies gesetzlich auch ohne ausdrückliche Zustimmung erlaubt ist oder Sie darin eingewilligt haben.
Hinweis: Sie können der Nutzung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit formlos widersprechen, z.B. durch eine Mitteilung auf dem Postweg an Easy Auto Service GmbH, Widdersdorfer Straße 188, 50825 Köln oder durch eine E-Mail an This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. . Nach Erhalt Ihres Widerspruches werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses Bestellung nutzen und Ihnen keine weiteren Werbemittel mehr senden.


16. Verbindlichkeit des Vertrages


Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrages selbst nicht berührt.


17. Gerichtsstand bei Kaufleuten


Ist der Kunde Kaufmann, so ist auch für Scheck- und Wechselverfahren Köln ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Stand: Juli 2010